Dem Erbe auf der Spur

Die Rheinische Erbenermittlung GbR wurde im Jahre 2007 von uns– Michael Möller und Jörg Hebben – gegründet. In zahlreichen Fällen, mitunter hochkomplex und auf verschiedene Länder verteilt, konnten wir unser gelingendes Engagement unter Beweis stellen. Herzlich laden wir ein: Lernen Sie uns kennen!

Ihr Erbe – Unsere
Leistungen

Der Begriff der Erbenermittlung beinhaltet eine Vielzahl potenzieller Auftragsthemen; wichtige Tätigkeiten dabei sind das Planen, Strukturieren und Durchdenken. Für Mandanten sind wir im Thema engagiert, das viele Aufgaben bereithält.

Ermitteln von Erben und Erbdokumentation

Beschaffen von Urkunden und Dokumenten

Klärung von Erbfolgen

Auffinden von (noch unbekannten) Erben

Erbnachweisführung im Rahmen des Erbschein-Verfahrens

Klärung von Eigentumsverhältnissen (vor allem Immobilien, Grundbesitz und andere Nachlassgegenstände)

Familien- und Ahnenforschung, genealogische Recherchen

METHODEN

Zur Fallbearbeitung nutzen wir -fallbezogen- verschiedene Vorgehensweisen:

Kontaktaufnahme mit Gerichten und Behörden

Sichten, Prüfen, Forschen in Archiven

Berichterstattung zum aktuellen Recherchestand

Erstellen von Zwischenberichten

Erstellen eines Abschlussberichts

Fallabhängige Recherchearbeiten vor Ort

Einsatzgebiete

Wir sind da tätig, wo es notwendig ist: Dem Erbe auf der Spur. Wir verfolgen Fälle, wohin sie uns führen. Landesgrenzen stellen also kein Hindernis dar.

Unsere vornehmlichen Ermittlungsorte befinden sich in unserer Heimat NRW und allen weiteren deutschen Bundesländern.

Parallel dazu sind wir natürlich auch darüber hinaus tätig. Zu den häufig vorkommenden Regionen und Ländern zählen:

Bedingt durch die deutsche Geschichte sind wir verstärkt in Polen (ehem. Schlesien, West- und Ostpreußen), Tschechien (ehem. Sudetenland) sowie weitere Staaten in Ost- und Mitteleuropa im Einsatz. Hier konnten wir umfangreiche Kenntnisse gewinnen und gut Fuß fassen.

Zudem im besonderen Fokus in Europa sind die BeNeLux-Staaten, die Schweiz und Österreich.

Über die Grenzen Europas hinweg sind wir in den USA und in ausgewählten Ländern Afrikas wiederholt tätig.

Wir verstehen uns als Dienstleister für Amtsgerichte, Nachlasspfleger und Erben. Auch in Sonderkonstellationen stehen wir gerne für weitere Anfragen zur Verfügung.

Sicherheit

Die Erbenermittlung ist eine vertrauensbasierte Dienstleistung. Wir versichern den Erben:

Zu unserer gemeinsamen Sicherheit überprüfen wir im Vorfeld den Wert des Erbes. Konkret heißt das: Der Nachlasspfleger bzw. -verwalter hat üblicherweise die Aufgabe, alle Verbindlichkeiten des Nachlasses aus dem Nachlass heraus zu bezahlen, bevor die Erben ihren Anteil an der Erbschaft erhalten. Wir prüfen vorab, ob danach der Nachlass überschuldet ist.

Wir treten an Sie nur heran, wenn ein positiver Nachlass vorhanden ist. Wir werden nur tätig, wenn den von uns ermittelten Erben auch tatsächlich eine Erbschaft zufällt.

Ähnlich wie bei Notaren, Rechtsanwälten oder Steuerberatern wird im Falle eines durch uns verursachten Fehlers der Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt. Somit sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Unsere Arbeit berechnen wir fallabhängig unterschiedlich.

In der Regel vereinbaren wir die Vergütung auf der Basis eines branchenüblichen Erfolgshonorars als Prozentsatz des Nachlasses.

Wir vereinbaren zudem Honorare auf Stundenbasis gemäß den Vergütungssätzen des VBVG (Vormünder- und Betreuungs- vergütungsgesetz).

Die Honorarvereinbarung erläutern wir Ihnen ausführlich und senden Ihnen diese schriftlich zu.

Vertrauen Sie uns.
Komplexe Projekte schrecken
uns nicht ab!

Stringent in der Fallbearbeitung, erfolgreich durch faire Teamarbeit: Mit einem reichen Erfahrungsschatz und Wissen aus der Bearbeitung zahlreicher, auch grenzüberschreitender Fälle widmen wir uns allen Aufgaben. Gewissenhaft und gründlich ermitteln wir – dem Erbe auf der Spur.

Medienspiegel – Wir in Presse und TV

In der Vergangenheit haben ausgewählte Filmteams mit hoher Sensibilität, seriöser und authentischer Berichterstattung die Arbeit der Rheinischen Erbenermittlung skizziert. Nachlasspfleger, Amtsgerichte und Erben zeigten sich hocherfreut. Auch wir sind stolz,
dass unsere Tätigkeit und das Thema passend präsentiert wurden.